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Manisch progressive Berliner?

Diese Frage möchte ich einfach mal stellen. Vor allem da der Leitartikel in der F.A.Z sich gestern anschickte dies festzustellen.

Was mir an diesem Artikel zu allererst aufgestoßen ist, ist wohl die als Blockauszug gestellte Frage:

“Kann Gesellschaftspolitik Verbrechen wirklich der Religion des Verbrechers anlasten?”

Die Antwort darauf muss natürlich “Ja!” sein. Die Gesellschaftspolitik sollte sich sogar dazu verpflichtet fühlen. Und in den meisten zusammenhängen tut sie das auch schön brav.

Um die Frage genauer zu erläutern sollten wir Religion hier wohl am besten auf Ideologie reduzieren. Stellen wir also mal die Frage mit konkretem Verdächtigem.

“Kann die Gesellschaft nationalsozialistische Ideologie für die Verbrechen von Nationalsozialisten verantwortlich machen?”

Ja natürlich und das sollte man besser auch nicht unterlassen. Jedes Ideensystem das keine Beweise (und natürlich auch Gegenbeweise)  für sich selbst und seine Behauptungen fordert und auch zulässt, muss damit rechen das man ihm seine Handlungen und erst recht die seiner Anhänger anlastet.

Ideensysteme an sich sind ja schließlich selbst nicht handlungsfähig. Sie brauchen einen Wirt, ihre Anhänger.

Letztendlich hat die Gesellschaft ja auch kein allzu großes Problem der Wissenschaft alle möglichen Dinge vorzuwerfen für die sie nur Indirekt etwas kann. So wird der Wissenschaft ja auch von vielen Seiten vorgeworfen sie würde den “moralischen Verfall” der Gesellschaft fördern.

Dabei erhebt die Wissenschaft ganz im Gegensatz zu so manch anderem Ideensystem doch noch nicht einmal den Anspruch auf Deutungshoheit ihrer Werke.

Nun aber wieder zurück zum Leitartikel. Gleich zu Beginn wird einmal mehr die klassische Falschdarstellung, es ginge um “frei Wahl”, abgespult. Immerhin wird später im Text noch so nebenbei erwähnt das die Kinder ja doch nicht so schlecht dran währen, da sie ja zur Zeit noch Religionsunterricht als Freizeitfüller belegen könnten.

Ein weiterer übler Verdreher den der Artikel hervorbringt ist:

“Der Berliner SPD, die im begriff stand, ihn zum Spitzenkandidaten zu wählen, bekannte Klaus Wowereit 2001: ” ich bin schwul, und das ist gut so.” Wer vor der Berliner SPD sagte: “ich bin religiös”, der könnte für den Zusatz, das finde er “gut so” auf Applaus nicht hoffen.”

Homosexualität als eine religiöse Überzeugung darzustellen ist wohl kaum ein der Realität entsprechender Ansatz. Selbst als Anspielung auf eine unterdrückte Minderheit taugt dieser Vergleich wenig, da es sich bei ersterem Kandidaten nicht um ein System handelt das die letzten 1500 Jahre recht gut unterwegs war.

Es scheint mir vielmehr so als währen die eher konservativen Elemente in den großen christlichen Vereinen nicht bzw. noch nicht in der Lage zu erkennen das sie an der Macht nicht mehr gerne gesehen sind.

Irgendwann mussten die Verbrechen von 1500 Jahren ja mal rauskommen. Und zum Glück ist noch nicht ganz vergessen was man so alles Angestellt hat, auch wenn zumindest die Kirchen ihr besten getan haben um uns vergessen zu machen und ihre Sicht der Dingen in die Geschichtsbücher zu drucken.

Pro Reli und das Grundgesetz

Inzwischen hat die Initiative Pro Reli die Samthandschuhe wohl verbrannt. Die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erklärte:

“Ein staatlicher Pflichtunterricht in weltanschaulich-religiösen Fragen, wie ihn das Bundesland Berlin eingeführt hat, verfehlt die freiheitlich-demokratischen Prinzipien und reduziert die Bildungsaufgabe der Schule in unverantwortlicher Weise. In keinem anderen Bundesland werden junge Menschen gezwungen, an einem staatlichen Ethikunterricht teilzunehmen, ohne alternativ einen konfessionell geprägten Religionsunterricht der Kirchen oder anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wählen zu können.”

Und ja damit hat sie recht. Allerdings verschweigt sie dabei natürlich das es nach wie vor konfessionellen Unterricht gibt. Nur eben nicht als Pflichtfach. Außerdem muss Schülern, sogar in Bayern, ein Ethikunterricht gestellt werden, sollte ihre Religionsgemeinschaft nicht in der Lage sein einen konfessionellen Unterricht an der Schule zur bieten.

Und zu “…verfehlt die freiheitlich-demokratischen Prinzipien und reduziert die Bildungsaufgabe der Schule in unverantwortlicher Weise.” kann ich nur sagen, dass dem nicht so ist. Hier der entsprechende auszug aus dem GG (Artikel 7):

(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Das heißt also, wenn die schule eine Katholische Sonstwas ist, dann hat Religion ein ordentliches Lehrfach zu sein. Das bedeutet allerdings im Umkehrschluss das jede staatliche Schule die nicht ausdrücklich ein konfessionelle Schule ist bekenntnisfrei ist. Das folgt aus der Tatsache das es in den heute noch gültigen Artikeln 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11.August 1919 heißt:

Artikel 137
(1) Es besteht keine Staatskirche.

Also sind alle staatlichen Schulen bekenntnisfrei.

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